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   BSG, 28.02.1991 - 4/1 RA 53/89   

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https://dejure.org/1991,8413
BSG, 28.02.1991 - 4/1 RA 53/89 (https://dejure.org/1991,8413)
BSG, Entscheidung vom 28.02.1991 - 4/1 RA 53/89 (https://dejure.org/1991,8413)
BSG, Entscheidung vom 28. Februar 1991 - 4/1 RA 53/89 (https://dejure.org/1991,8413)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vormerkung einer Kindererziehungszeit im Ausland - Rentenrechtliche Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten - Versicherungspflichtige Beschäftigung auf Grund einer Entsendung - "Entsendung" im Sinne des Beamtenrechts - Beamtenrechtliches Beschäftigungsverhältnis bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 12.07.1988 - 11a RA 36/87

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung in § 12a WGSVG

    Auszug aus BSG, 28.02.1991 - 1 RA 53/89
    Diese Gleichstellung mit anderen - im Inland erziehenden - Ehegatten ist verfassungsrechtlich geboten; denn unter Berücksichtiigung des Gleichbehandlungsgebotes des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) und der besonderen Schutzpflicht des Staates für Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) soll es dem erziehenden Ehegatten nicht zum Nachteil gereichen, wenn er das Inland verläßt, um mit dem im Ausland in einer an sich nach deutschem Sozialversicherungsrecht versicherungspflichtigen Beschäftigung stehenden Elternteil und dem Kind als Familie zusammenzuleben (so bereits Urteil des Senats vom 12. Juli 1988 - 4/11a RA 36/87 -= BSGE 63, 282, 292) [BSG 12.07.1988 - 4 RA 36/87].
  • BSG, 12.07.1990 - 4 RA 49/89

    Anwendung des § 2a Abs. 5 S. 2 Nr. 2 AVG bei im Ausland zurückgelegten Zeiten der

    Auszug aus BSG, 28.02.1991 - 1 RA 53/89
    Voraussetzung dafür ist weiter, daß das inländische Beschäftigungsverhältnis (Dienstverhältnis) während dieser Zeit in seinen wesentlichen Elementen fortbesteht (Urteile vom 16. August 1990 - 4 RA 4/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen -, vom 27. September 1990 - 4 RA 30/90 und vom 30. Oktober 1990 - 4 RA 47/90; vgl auch Urteil vom 12. Juli 1990 - 4 RA 49/89).
  • BSG, 16.08.1990 - 4 RA 4/90

    Kindererziehungszeiten im Ausland

    Auszug aus BSG, 28.02.1991 - 1 RA 53/89
    Voraussetzung dafür ist weiter, daß das inländische Beschäftigungsverhältnis (Dienstverhältnis) während dieser Zeit in seinen wesentlichen Elementen fortbesteht (Urteile vom 16. August 1990 - 4 RA 4/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen -, vom 27. September 1990 - 4 RA 30/90 und vom 30. Oktober 1990 - 4 RA 47/90; vgl auch Urteil vom 12. Juli 1990 - 4 RA 49/89).
  • BSG, 30.10.1990 - 4 RA 47/90
    Auszug aus BSG, 28.02.1991 - 1 RA 53/89
    Voraussetzung dafür ist weiter, daß das inländische Beschäftigungsverhältnis (Dienstverhältnis) während dieser Zeit in seinen wesentlichen Elementen fortbesteht (Urteile vom 16. August 1990 - 4 RA 4/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen -, vom 27. September 1990 - 4 RA 30/90 und vom 30. Oktober 1990 - 4 RA 47/90; vgl auch Urteil vom 12. Juli 1990 - 4 RA 49/89).
  • BSG, 27.09.1990 - 4 RA 30/90
    Auszug aus BSG, 28.02.1991 - 1 RA 53/89
    Voraussetzung dafür ist weiter, daß das inländische Beschäftigungsverhältnis (Dienstverhältnis) während dieser Zeit in seinen wesentlichen Elementen fortbesteht (Urteile vom 16. August 1990 - 4 RA 4/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen -, vom 27. September 1990 - 4 RA 30/90 und vom 30. Oktober 1990 - 4 RA 47/90; vgl auch Urteil vom 12. Juli 1990 - 4 RA 49/89).
  • BSG, 17.11.1992 - 4 RA 15/91

    Rentenversicherung - Kindererziehung - Pflichtbeitragszeit - Kindererziehung im

    Denn für die verfassungsrechtlich gebotene (so der Senat u.a. im Urteil vom 28. Februar 1991 - 4/1 RA 53/89) Gleichstellung der Erziehenden, die dem ins inländische Arbeitsleben integrierten Ehegatten zu dessen vorübergehenden Auslandserwerbstätigkeiten folgen, mit den im Inland Erziehenden kann es sachlich nicht darauf ankommen, ob die nicht bestehende Beitragspflicht für die Auslandstätigkeit und somit deren rentenversicherungsrechtliche Irrelevanz sich ergibt z.B. aus den Vorschriften über die Versicherungsfreiheit oder Befreiung von der Versicherungspflicht (§§ 5, 6 SGB VI oder Übergangsrecht) oder aber aus der Nichtausübung von Gestaltungsrechten (z.B. § 4 Abs. 1 SGB VI), die unter Umständen ausschließlich Dritten zustehen.

    Im gleichen Sinn hat der Senat auch mit Urteil vom 16. August 1990 (4 RA 4/90 = BSG SozR 3-2200 § 1251a Nr. 6) im Falle der Ehefrau eines Beamten, der im Interesse des inländischen Dienstherrn vorübergehend im Ausland tätig war und der aufgrund der öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung seines Dienstverhältnisses infolge Beschränkung der hoheitlichen Befugnisse auf die Bundesrepublik Deutschland nicht ins Ausland (i.S. von § 4 Abs. 1 SGB IV) entsandt werden konnte, ausgeführt: Während der beamtenrechtlichen "Entsendung" bestehe das Beamtenverhältnis fort; der Beamte werde während dieser Zeit lediglich von seiner Pflicht zur Dienstleistung entbunden; die Zeit der Entsendung werde beim Ruhegehalt berücksichtigt; die Entsendung stehe einer Beförderung des Beamten nicht entgegen; im Hinblick hierauf seien die Voraussetzungen des § 2a Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 AVG als erfüllt anzusehen (ständige Rechtsprechung; vgl. auch BSG SozR 3-2200 § 1251a Nr. 14; Urteil vom 28. Februar 1991 - 4/1 RA 53/89; Urteil vom 30. Oktober 1990 - 4 RA 47/90; Urteil vom 27. September 1990 - 4 A 30/90; BSGE 63, 282SozR 2200 § 1251a Nr. 2).

  • BSG, 17.12.1991 - 13 RJ 3/91

    Unterschiedliche Behandlung von Inlands- und Auslandsgeburten bei der Gewährung

    Auf die Erfüllung eines Ausstrahlungstatbestandes kann auch nicht ausnahmsweise verzichtet werden, wie dies der 4. Senat des BSG in mehreren Fällen zur Anrechnung von Kindererziehungszeiten entschieden hat (Urteile vom 12. Juli 1990 - SozR 3-2200 § 1227a Nr. 1, vom 16. August 1990 - SozR 3-2200 § 1251a Nr. 6 und vom 28. Februar 1991 - 4/1 RA 53/89, nicht veröffentlicht).
  • LSG Hessen, 18.08.1992 - L 2 An 683/90

    Kindererziehungszeit - Auslandserziehung - Ausstrahlung - Entsendung -

    Auch über eine ausdehnende Auslegung des § 2 a Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 AVG (vgl. dazu die Entscheidungen des BSG vom 12. Juli 1990, Az.: 4 RA 49/89, vom 16. August 1990, Az.: 4 RA 4/90, vom 27. September 1990, Az.: 4 RA 64/89 und 4 RA 30/90 und vom 30. Oktober 1990, Az.: 4 RA 47/90 und vom 28. Februar 1991, Az.: 4/1 RA 53/89) kann das Begehren der Klägerin keinen Erfolg haben.
  • LSG Baden-Württemberg, 08.04.2003 - L 13 RA 4653/02

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Beamter - besondere

    Diese enge Beziehung zum Personenkreis der Pflichtversicherten ist nicht hergestellt, wenn und soweit Rentenanwartschaften des geschiedenen Ehegatten im Wege des Versorgungsausgleichs übertragen worden sind (vgl. eingehend Bundessozialgericht - BSG - BSGE 65, 107, 111 f. = SozR 2200 § 1246 Nr. 166; BSG, Urteil vom 19. April 1990 - 1 RA 53/89 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
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